Kostenübernahme & Ablauf
1. Kontaktaufnahme:
Sobald Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, rufe ich Sie zeitnah zurück und wir vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch. Am Besten informieren Sie sich bereits vor unserem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang eine mögliche Psychotherapie übernommen wird, da dies je nach Tarif und Krankenkasse variiert. In der Regel übernehmen die Krankenkassen jedoch die Kosten einer Psychotherapie bis zu einem bestimmten Kontingent.
2. Erstgespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns erst einmal kennen und Sie können von Ihrem Anliegen berichten.
3. Probatorische Sitzungen
In den probatorischen Sitzungen sammele ich viele Informationen über Sie und wir entscheiden, ob eine Psychotherapie indiziert ist. Falls ja, beantragen wir gemeinsam die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.
4. Therapie
Nach positiver Bewilligung der Therapie durch Ihre Krankenkasse kann die Therapiephase starten.
5. Abschluss
Am Ende der Psychotherapie erfolgt eine Abschlussphase, in welcher unsere Termine gestreckt werden können.
Private Krankenkassen/Beihilfe:
Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Da jedoch die einzelnen Versicherungstarife und -bedingungen sehr unterschiedlich sind, kann es sein, dass Ihre Krankenkasse nur eine Höchstzahl an Sitzungen pro Jahr genehmigt oder einen Selbstzahleranteil vorsieht. Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein bei Ihrer Krankenkasse nach Ihrem Tarif und Ihren Bedingungen, sodass Sie über eventuell anfallende Kosten informiert sind.
Selbstzahler*innen:
Bei Selbstzahler*innen entfällt die Beantragung einer Psychotherapie, sodass nach der Anamnese sofort mit den Therapiestunden gestartet werden kann. Kostengrundlage ist auch in diesem Fall die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen).
Gesetzliche Krankenkassen:
Da ich in eigener Privatpraxis ohne Kassensitz tätig bin, kann ich leider keine Psychotherapie für gesetzlich Versicherte anbieten.